Benutzungsordnung der Stadtbibliothek Mistelbach - Weinviertler Infocenter

1. Status

1. Die Stadtbibliothek Mistelbach - Weinviertler Infocenter ist eine allgemein öffentliche Kultur- und Bildungseinrichtung der Stadtgemeinde Mistelbach mit Sitz in 2130 Mistelbach, Franz Josef-Str. 43.

2. Sie wird aus Budgetmitteln der Stadtgemeinde, Förderungsbeiträgen des Bundes, des Landes Niederösterreich, privaten Sponsoren und den Lesergebühren erhalten.

3. Die Stadtbibliothek Mistelbach steht jedermann/frau zur Benutzung offen.

4. Grundlage für die Benutzung bildet ein privatrechtliches Verhältnis, welches mit Unterfertigung der Erklärung zur Mitgliedschaft (Lesererklärung) begründet wird.

 

2. Funktion

Aufgabe ist die Medien- und Informationsbeschaffung sowie deren Vermittlung. Die Bibliothek fördert die Lesefähigkeit und Medienkompetenz der Bürgerinnen und Bürger, ist ein Ort der Begegnung, ermöglicht freien Zugang zu Informationen, unterstützt lebenslanges Lernen für die nachhaltige Teilhabe an der Wissensgesesellschaft und ist durch ihre differenzierte Veranstaltungstätigkeit Teil der kommunalen kulturellen Bildungslandschaft.

 

3. Einschreibung

1. Für die Benützung der Stadtbibliothek ist ein Bibliotheksausweis nötig der grundsätzlich nicht übertragbar ist.

2. Die Benutzerin / der Benutzer meldet sich persönlich unter der Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises und eines Adressennachweises an; letzterer kann bei Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich entfallen. Es ist eine Einschreibgebühr zu entrichten.

3. Ausnahmsweise kann eine vollständig ausgefüllte schriftliche Anmeldung auch durch eine dritte Person überbracht werden, die sich entsprechend auszuweisen hat. In diesem Fall kann dieser Person auch der Nutzerausweis ausgehändigt werden. Bei juristischen Personen ist die Unterschrift des nach außen Vertretungsbefugten erforderlich.

4. Bei Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres hat der Erziehungsberechtigte sein Einverständnis zu geben. Für Minderjährige haftet der Erziehungsberechtigte für Medienverlust oder für anfallende Gebühren (Mahn- und Säumnisgebühren).

5. Ein ausgestellter Bibliotheksausweis verliert fünf Jahre nach der letzten Benutzung seine Gültigkeit.

6. Der Verlust des Bibliotheksausweises ist der Stadtbibliothek unverzüglich zu melden und die Sperre zu veranlassen. Für die Ausstellung eines Ersatzausweises ist die in der Gebührenordnung festgelegte Gebühr zu entrichten.

7. Die Stadtbibliothek garantiert die Einhaltung des Datenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Fassung.

8. Jede Änderung der persönlichen Daten (z.B. Adresse, Telefonnummer, etc.) ist sofort bekanntzugeben.

 

4. Entlehnung, Fernleihe

1. Wer Medien ausleihen will, muss sich in der Bibliothek einschreiben. Mit der eigenhändigen Unterschrift verpflichtet sich die Person, die Benutzungsordnung einzuhalten.

2. Medien dürfen nur für den persönlichen Gebrauch entliehen werden und dürfen nicht an dritte Personen weiterverborgt werden.

3. CDs und DVDs dürfen nicht kopiert werden, da dies nach dem Urheberrechtsgesetz verboten ist.

4. Die zur Entlehnung beabsichtigten Medien sind vor jeder Entlehnung vom Entlehner auf offensichtliche Mängel und Vollständigkeit zu überprüfen. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.

5. Der Verlust und die Beschädigung von Medien sind sofort zu melden und der volle Neuwertpreis zu entrichten, falls eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Sollte eine Neuanschaffung nicht möglich sein, so ist der Anschaffungswert oder der Wiederbeschaffungswert (antiquarischer Wert), je nachdem welcher Wert höher ist, zu ersetzen.

6. Medien, die für wissenschaftliche Arbeiten oder für Aus- und Weiterbildung benötigt werden, können per Fernleihe aus anderen am Fernleihverkehr teilnehmenden Bibliotheken gegen Entrichtung der in der Gebührenordnung festgelegten Gebühr bestellt werden. Pro Fernleihe werden max. 3 Bestellwünsche eines Benutzers bearbeitet.

 

5. Entlehnfristen

a) Bücher, CDs, DVDs: 3 Wochen

b) Zeitschriften: 1 Woche

 

6. Öffnungszeiten

Die Bibliothek ist an folgenden Tagen geöffnet:

Montag, Donnerstag: 9.00-12.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr

Dienstag, Freitag: 9.00-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen

Samstag: 10.00-12.00 Uhr

 

7. Gebühren

Die zu entrichtenden Gebühren und Entgelte sind in der Gebührenordnung aufgelistet.

 

8. Vorbestellung

Entlehnte Medien können kostenpflichtig vorbestellt werden. Es können max. drei Vorbestellungen gleichzeitig getätigt werden. In begründeten Fällen (Fachbereichsarbeiten, Referate, Studium, etc.) ist eine Ausnahmeregelung möglich. Nach Eintreffen der Medien werden die Leser benachrichtigt. Bei Nichtabholung erlischt die Vorbestellung nach einer Woche, die Gebühr ist auch bei Nichtabholung zu entrichten. 

 

9. Verlängerung

Die Ausleihfristen können auf Antrag des Benutzers (mündlich, telefonisch, mittels e-mail) wie folgt verlängert werden, sofern keine Vorbestellung vorliegt:

a) Bücher, CD, DVD

1.,2. und 3. Verlängerung (jeweils weitere 3 Wochen Entlehnung, insgesamt 6 bzw. 9 bzw. 12 Wochen): kostenpflichtig

b) Zeitschriften

1.,2. und 3. Verlängerung (jeweils 1 weitere Woche Entlehnung, insgesamt 2 bzw. 3 bzw. 4 Wochen): kostenpflichtig

 

Nach Ablauf der 3. Verlängerung müssen die Medien in die Bibliothek zurückgebracht werden zwecks Sichtung und können zu den ausgewiesenen Entlehngebühren vom selben Leser nur wieder entlehnt werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

In Ausnahmefällen (Matura, Fachbereichsarbeiten, etc.) wird für a) eine 4. und für b) eine 4.-6. kostenpflichtige Verlängerung akzeptiert.

 

Für Benutzer mit Jahresgebühr-Leseausweis sind die ersten beiden Verlängerungen kostenlos (jeweils weitere 3 Wochen Entlehnung, insgesamt 6 bzw. 9 Wochen bzw. Zeitschriften jeweils 1 weitere Woche Entlehnung, insgesamt 2 bzw. 3 Wochen).

 

10. Mahnung, Ausschluss von der Benutzung

1. Bei Überschreitung der Ausleihfrist um mehr als 1 Öffnungstag ist die in der Gebührenordnung festgesetzte Säumnisgebühr zu entrichten. Danach erfolgt bei Nichtrückgabe nach 4-wöchiger Entlehndauer die erste schriftliche Mahnung und nach weiteren drei Wochen die zweite schriftliche Mahnung mittels Rsb-Brief.

2. Werden die Medien auch trotz schriftlicher Mahnung nicht retourniert, erfolgt die Weiterleitung an die Abgabenabteilung der Stadtgemeinde Mistelbach. Medien und Mahngebühren werden gegebenenfalls auf dem Rechtsweg eingebracht.

3. Mitglieder, die die Bestimmungen der Benutzerordnung zum wiederholten Mal nicht einhalten, können von der Bibliotheksleitung vorübergehend oder dauernd von der Benützung ausgeschlossen werden.

4. Mitglieder, die entliehene Medien auch nach der letztmaligen Rückgabeaufforderung nicht retournieren, werden dauernd von der Benützung der Stadtbibliothek ausgeschlossen.

 

11. Verhalten in den Räumlichkeiten der Stadtbibliothek, Haftung

1. Jeder Benutzer hat sich so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht gestört oder in der Benutzung der Stadtbibliothek beeinträchtigt werden.

2. Das Rauchen ist in den Räumen der Stadtbibliothek verboten. Sport- und Spielgeräte (Scooter, Rollerblades, Skateboards und dergleichen) dürfen in die Räume der Bibliothek nicht mitgenommen werden.

3. Die Stadtbibliothek übernimmt für in ihren Räumlichkeiten beschädigte, liegengelassene, verlorengegangene oder auf sonstige Weise abhandengekommene Gegenstände der Benutzer keine Haftung.

4. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Stadtbibliothek erfolgt in eigener Verantwortung der Teilnehmer / Teilnehmerin. Die Stadtbibliothek übernimmt insbesondere bei Minderjährigen keine Aufsichtspflicht.

5. Bei Internetnutzung (LAN und WLAN) tragen die Benutzer Verantwortung dafür, es rechtskonform zu nutzen und insbesondere die geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts , des Strafrechts und des Datenschutzes einzuhalten. Seiten mit Gewalt verherrlichenden, rassistischem, und/oder pornografischem Inhalt dürfen nicht abgerufen werden. Die Stadtbibliothek haftet nicht für die Inhalte im Internet und für Konsequenzen ihrer Nutzung sowie Missbrauch durch Dritte.

6. Die Stadtbibliothek haftet nicht für die einwandfreie Funktionsfähigkeit der entliehenen Medien. Für Schäden an Geräten, Dateien oder Datenträgern der Benutzer/Benutzerinnen, die aus dem Gebrauch der Medien entstehen, wird von der Stadtbibliothek keine Haftung übernommen.

7. Die Hausordnung des Stadtsaales ist von den Benutzer/Benutzerinnen und Besuchern der Stadtbibliothek einzuhalten.

Diese Bibliotheksordnung tritt am 1.1.2020 in Kraft.