Aktuelles zur Coronasituation
Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen seit 16.4.22
Aufhebung der FFP2-Maskenpflicht in der Bibliothek! Das Tragen einer Maske in Innenräumen wird laut Verordnung aber weiterhin empfohlen.
Corona-Schutzmaßnahmen ab Mittwoch, 23.3.22
Ab sofort gilt wieder FFP2-Maskenpflicht in der Bibliothek bzw. anderen geschlossenen Räumen, die wir zu Veranstaltungszwecken nutzen. Für Kinder ab 6 Jahren gilt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Aufhebung der Corona-Maßnahmen ab Samstag, 5.3.22
Das betrifft alle Zugangsbeschränkungen sowie die Maskenpflicht in der Bibliothek!
Es besteht allerdings in geschlossenen Räumen weiterhin eine Empfehlung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Bei Veranstaltungen gibt es keine Personenobergrenze mehr und Konsumation ist auch wieder erlaubt. Es gibt keine allgemeine Sperrstunde mehr.
Corona-Lockerungen ab Samstag, 12.2.22
Staatssekretärin Mayer hat folgende Lockerungen in Aussicht gestellt (vorbehaltlich der weiteren Entwicklung der Infektionslage):
- Ab 12.2.: Entfall der 2G-Regelung für Museen (analog zum Handel). Das BMKÖS hat bestätigt, dass die 2G-Regel in den Bibliotheken aufgehoben wird.
- Ab 19.2.: 3G- statt 2G-Regelung bei allen Veranstaltungen (analog zur Gastronomie)
Öffnung und Maßnahmen seit Montag, 13.12.21
Die Stadtbibliothek darf für Personen mit gültigem 2G-Nachweis wieder öffnen (Eintrittskontrolle). Personen unter 12 Jahren sind von Ausgangsbeschränkungen und den Regelungen ausgenommen. Für Personen ab 12 Jahren gilt der Ninja-Pass als Nachweis.
Beim Bibliotheksbesuch gilt die FFP2-Maskenpflicht, MNS für Kinder (7-14 Jahre) und Schwangere möglich.
Für Indoor-Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze gilt eine max. Teilnehmerzahl von 25 Personen, 2G-Nachweis und Maskenpflicht (auch während der Veranstaltung).
Ab Montag, 22.11.21 ist die Stadtbibliothek aufgrund des bundesweiten Lockdowns geschlossen.
Sobald es eine rechtlich verbindliche Verordnung bezüglich Click & Collect (bei uns: „Books To Go“) für Bibliotheken geben wird, kann der Medienabholservice der Stadtbibliothek hoffentlich wieder aktiviert werden.
Säumnis- oder Verlängerungsgebühren, fallen keine während des Lockdowns an!
Maßnahmen ab 15.11.2011
- bundesweiter Lockdown für Ungeimpfte, Ausnahme: Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr (Ninja-Pass)
- Einlass nur für Bibliotheksbenutzer mit gültigen 2G-Nachweis, diese Kontrolle entfällt, wenn nur vorbestellte Medien abgeholt werden
- "Books To Go", unser Click&Collect wird wieder angeboten für alle ungeimpften und nicht genesenen Personen, bitte ein Mail mit den Buchwünschen schicken und uns kurz informieren, wann sie abgeholt werden (wir stellen auch gern Medien- bzw. Buchpakete zusammen)
Maßnahmen ab 08.11.2021
- es gilt FFP2-Maskenpflicht für alle BibliotheksbesucherInnen, Kindermaskenpflicht ab 6 Jahren
Maßnahmen ab 15.9.2021
- BibliotheksbesucherInnen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet.
- Geimpfte oder genesene BesucherInnen müssen keine FFP2-Maske und auch keinen Mund-Nasen-Schutz tragen.
- Nicht geimpfte oder nicht genesene Schwangere sowie Personen mit gesundheitlichen Problemen dürfen einen Mund-Nasen-Schutz statt einer FFP2-Maske tragen.
- Kinder ab 6 Jahren tragen einen Mund-Nasen-Schutz (sofern sie keinen Genesungs- oder Absonderungsbescheid vorweisen können).
Für Veranstaltungen gilt:
- 3G-Kontrollen ab 25 Personen
- Antigentests werden nur mehr 24 Stunden gültig sein
Ab 22.7.2021 entfällt Maskenpflicht in der Bibliothek!
- es gelten auch keine sonstigen Maßnahmen (3G, Abstand, Quadratmeter-Regeln)
- das Bibliothekspersonal muss keinen Mund-Nasen-Schutz im Kundenkontakt mehr tragen, da Schutzmaßnahmen (Glastrennwand) und Impfnachweis bzw. regelmäßiger Testnachweis vorhanden sind
Weitere Lockerungen mit 1.7.2021
- Mund-Nasen-Schutz in der Bibliothek / Stadtsaal (Kinder ab 6 Jahren)
- keine Quadratmeter-Regeln bzw. kein Mindestabstand mehr
- kein G3-Nachweis erforderlich
- das Bibliothekspersonal muss hinter der Glastrennwand an der Theke keinen Mund-Nasen-Schutz (MNS) tragen, bei unmittelbaren Kundenkontakt vor dieser Schutzeinrichtung ist der MNS aber erforderlich
Mit 10.6.2021 gibt es weitere Lockerungen
- 10m² pro Besucherin/Besucher-Regel
- mind. 1m Abstand halten gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
- FFP2-Maske tragen (FFP2-Masken ab 14 J., Mund-Nasen-Schutz ab 6 J.) in Bibliothek/Stadtsaal
- 15 Personen dürfen sich gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten (Personal nicht mitgerechnet)
- 75% Auslastung der Sitzplatzkapazität bei Veranstaltungen
- Ab 1. Juli soll es keine m² Beschränkungen mehr geben!
Lockerungen ab 19.05.2021
Grundsätzlich gilt nun bei Ihrem Bibliotheksbesuch:
- mind. 2m Abstand halten gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben
- FFP2-Maske tragen (FFP2-Masken ab 14 J., Mund-Nasen-Schutz ab 6 J.)
- 7 Personen dürfen sich gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten (Personal nicht mitgerechnet)
Es wird kein Zutrittstest benötigt.
Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen nicht konsumiert werden.
Das Bibliotheksteam lässt sich regelmäßig testen, bei negativem Testergebnis ist es uns erlaubt, einen einfachen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Wir starten wieder mit Veranstaltungen!
Für den Besuch unserer Veranstaltungen benötigen Sie einen Nachweis, dass Sie getestet, genesen oder geimpft sind.
Zum Beispiel ist der Antigen-Test der Teststraße im Mistelbacher Stadtsaal 48 Stunden ab Probenahme gültig.
Eine ärztliche Bestätigung ist für sechs Monate nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig.
Ein Nachweis über eine positive Testung auf neutralisierende Antikörper ist für drei Monate gültig.
Ein Impfnachweis ist ab dem 22. Tag nach der ersten Impfung gültig.
Der erforderliche Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (getestet-genesen-geimpft) gilt erst ab 10 Jahren!
Lockdown endet am 02.05.2021!
Ab Montag, 3. Mai dürfen Sie uns wieder zu unseren regulären Öffnungszeiten besuchen!
Bitte beachten Sie die folgenden Schutzmaßnahmen, zur Gewährleistung Ihrer und unserer Gesundheit:
- Der Mindestabstand beträgt zwei Meter (Ausnahme: Personen desselben Haushalts).
- Betreten der Bibliothek nur mit FFP2-Maske (FFP2 ab 14 Jahren, Mund-Nasen-Schutz ab 6 Jahren)!
- Zutritt für 5 Personen gleichzeitig gestattet (20 Quadratmeter pro Kundin/Kunde; auch Kinder sind zu zählen)
Eventuell während des Lockdowns angefallene Verlängerungs- oder Säumnisgebühren werden nicht verrechnet! Bei Überschreitung der Rückgabefrist bis einschließlich, Samstag, 15. Mai 2021 gibt es Kulanzregelungen.
Aufgrund der Personenzutrittsbeschränkung bitten wir Sie, vor allem wenn sich Warteschlangen bilden, Ihren Bibliotheksbesuch so kurz wie möglich zu halten!
Verlängerung des Lockdowns bis 02.05.2021!
Daher bleibt die Stadtbibliothek bis Samstag, 01.05.2021 geschlossen! Erster Öffnungstag ist voraussichtlich Montag, 03.05.2021. Ab sofort können Medien mittels "Books To Go" per Mail oder Telefon bestellt und zum vereinbarten Termin abgeholt werden. Eine Rückgabe von Medien ist während des Lockdowns nicht möglich! Während der Schließzeit anfallende Säumnisgebühren werden nicht verrechnet.
Oster-Lockdown ab 01.04.2021
Über Ostern wird es einen neuerlichen Lockdown geben! Das bedeutet, dass die Stadtbibliothek ein bisschen länger geschlossen bleibt, als bereits auf unseren Flyern und Aushängen zu den Feiertagen angekündigt!
Bibliotheken müssen von Gründonnerstag, 1. April bis einschließlich 6. April 2021 geschlossen halten. Erster Öffnungstag nach dem Lockdown ist Donnerstag, 8. April 2021 (nach derzeitigem Stand).
Derzeit lässt sich leider noch nicht beurteilen, ob Eintrittstests, die ab 7. April für den Handel gelten, auch in Bibliotheken zur Anwendung kommen. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.
Die Stadtbibliothek hat ab 08.02.2021 wieder geöffnet!
Bis Samstag, 20. Februar 2021 bestand die Möglichkeit, entliehene Medien ohne Verrechnung von Verlängerungs- (bezieht sich auf Verlängerungen im Lockdown) und Säumnisgebühren zu retournieren!
Bitte beachten Sie die geänderten Schutzmaßnahmen:
- Mindestabstand von zwei Metern (Ausnahme: Personen desselben Haushalts).
- FFP2-Masken-Tragepflicht (FFP2 ab 14 Jahren, Mund-Nasen-Schutz ab 6 Jahren).
- Zutritt in die Bibliothek für 3 Personen gleichzeitig gestattet (20 Quadratmeter pro Kundin/Kunde; auch Kinder sind zu zählen)
Gerne können Sie weiterhin unseren "Books To Go"-Service nutzen!
Wir sind wieder zu unseren regulären Öffnungszeiten für Sie da!
Solange im Stadtsaal Corona-Testungen und Impfungen durchgeführt werden, nutzen Sie bitte den ausgeschilderten Eingang auf der Stadtparkseite in die Bibliothek!
Die Stadtbibliothek wird bis inklusive 07.02.2021 geschlossen bleiben!
Ausgeliehen Medien werden weiterhin von uns kostenlos verlängert! In der Schließzeit und darüber hinaus bis Samstag, 20. Februar 2021 fallen keine Säumnisgebühren an!
Bitte beachten Sie die geänderten Schutzmaßnahmen:
- Der Mindestabstand beträgt künftig zwei Meter.
- BesucherInnen der Bibliotheken werden FFP2-Masken tragen müssen.
- Weitere Details werden bei Bibliotheksöffnung bekanntgegeben.
Der Service "Click & Collect" wird laut Website des Gesundheitsministeriums bei Bibliotheken analog zum Handel zugelassen.
Ab Montag, 25.01.2021, können wir Ihnen daher den neuen Service "Books To Go" anbieten. Das bedeutet, dass eingeschriebene BibliotheksbenutzerInnen Medien in der Stadtbibliothek bestellen und diese kontaktlos zu vereinbarter Zeit abholen können.
Die Stadtbibliothek wird bis inklusive 24.01.2021 geschlossen bleiben müssen!
Ausgeliehen Medien werden weiterhin von uns kostenlos verlängert! In der Schließzeit und darüber hinaus bis Samstag, 6. Februar 2021 fallen keine Säumnisgebühren an!
Ab 26. Dezember gibt es einen 3. Lockdown, an dem Bibliotheken wieder geschlossen werden müssen. Voraussichtlich bis 17. Januar 2021.
Dies wurde auf der Pressekonferenz der Bundesregierung am 18. Dezember angekündigt. Genauere Informationen in Kürze!
Wahrscheinlich ist, dass die Bibliothek von 18. bis 24. Jänner 2021 nur für Benutzer mit negativem Antigen-Test offen steht, der nicht älter als eine Woche ist, aber Kinder davon ausgenommen sein werden.
Bis 17. Jänner sind Veranstaltungen noch untersagt.
Da nach jetzigem Informationsstand keine Möglichkeit der Rückgabe besteht, werden wir Ihre Medien mit Rückgabedatum 4.1. bis 23.1.2021 kostenlos verlängern bzw. keine Säumnisgebühren verrechnen!
Ab Montag, 7. Dezember dürfen Bibliotheken wieder öffnen!
Wir sind wieder zu unseren regulären Öffnungszeiten für Sie da! Bitte beachten Sie, dass am Dienstag, 8. Dezember die Bibliothek aufgrund eines Feiertages (Mariä Empfängnis) geschlossen hat.
Ebenfalls schießen müssen wir am Samstag, 12. Dezember, um eine sichere Abfolge bei den COVID-19-MASSENTESTS im Stadtsaal zu gewährleisten!
Wir bitten weiterhin um Beachtung und Einhaltung der gängigen Hygienemaßnahmen und Regeln!
Unter anderem Mund-Nasen-Schutz tragen, Händedesinfektion, Einhaltung Mindestabstand von 1 bis 1,5 Meter, nur eine BesucherIn/ein Besucher pro 10m² (ab 10 Personen in der Bibliothek bitten wir Sie vor dem Bibliothekseingang zu warten)Veranstaltungen sind untersagt!
Ab Dienstag, 17. November müssen Bibliotheken aufgrund der Verschärfungen der Corona-Schutzmaßnahmen geschlossen bleiben.
Vorerst letzter Öffnungstag ist Montag, 16. November von 9-12.30 Uhr und 14-18 Uhr (statt 16 Uhr!).
Geplante Dauer dieser Regelung: vorerst bis 6. Dezember. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Säumnisgebühren werden in diesem Zeitraum nicht verrechnet!
Von Montag, 7. Dezember bis Samstag, 12. Dezember (Achtung: Dienstag, 8. Dezember bleibt die Bibliothek geschlossen wegen Feiertag und Mittwoch, 9. Dezember ist regulärer Schließtag) hat man die Möglichkeit, die entliehenen Medien zu retournieren, ohne dass Säumnis- oder Verlängerungsgebühren, die während des 2. Lockdowns angefallen sind, verrechnet werden.
Erinnerungsmails werden erst wieder ab 7. Dezember ausgeschickt!
Ab Dienstag, 3. November dürfen Bibliotheken trotz 2. Lockdown weiterhin geöffnet bleiben!
Wir sind weiterhin zu unseren regulären Öffnungszeiten für Sie da!
Wir bitten weiterhin um Beachtung und Einhaltung der gängigen Hygienemaßnahmen und Regeln!
Unter anderem Mund-Nasen-Schutz tragen, Händedesinfektion, Einhaltung Mindestabstand von 1 bis 1,5 Meter, nur eine BesucherIn/ein Besucher pro 10m² (ab 10 Personen in der Bibliothek bitten wir Sie vor dem Bibliothekseingang zu warten) Bitte halten Sie Ihren Bibliotheksbesuch so kurz wie möglich! Alle Veranstaltungen sind untersagt!
Ab Sonntag, 25. 10. 2020 werden laut Aussagen der Regierung folgende Maßnahmen gelten:
- Bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze gelten folgende Obergrenzen: indoor 6 TeilnehmerInnen, outdoor: 12 TeilnehmerInnen
- Öffentliche Veranstaltungen ab 7 bzw. 13 TeilnehmerInnen können nur bei zugewiesenen Sitzplätzen stattfinden. Die Obergrenzen liegen bei 1.000 Menschen indoor und 1.500 Menschen outdoor.
- Während der gesamten Veranstaltung ist der Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Es darf keine Bewirtung stattfinden.
- Die Veranstaltung ist den Gesundheitsbehörden zu melden. (Ab 250 TeilnehmerInnen nötig).
Ab Montag, 14.9.2020 ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wieder verpflichtend in der Bibliothek! Bitte beachten Sie auch die gängigen Hygienemaßnahmen (Mindestabstand einhalten, Händedesinfektion etc.)!
Sie können uns wieder zu den regulären Öffnungszeiten besuchen!
MONTAG, DONNERSTAG: 9 – 12:30 und 14 - 16 Uhr
DIENSTAG, FREITAG: 9 - 12:30 und 14 – 18 Uhr
SAMSTAG 10 - 12 Uhr
Wir bitten weiterhin um Beachtung und Einhaltung des Mindestabstandes und der gängigen Hygieneregeln.
Ab Freitag, 24. Juli empfehlen wir wieder, die Bibliothek mit Mund-Nasen-Schutz zu betreten!
Es gibt ab sofort auch keine Beschränkung der Personenzahl mehr, sofern Sie den vorgeschriebenen Mindestabstand einhalten können!
Auch Lese- und Arbeitsplätze dürfen unter Einhaltung des Mindestabstandes genutzt werden.
Alle zurückgegebene Medien werden von uns gereinigt und können danach gleich wieder augeliehen werden.
Seit 4. Juni werden wieder Erinnerungsmails ausgeschickt.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, uns ein Mail mit Ihren Medienwünschen zu schicken, die wir gern zusammenstellen und in Tragetaschen bereitstellen. Die Medien können in unserem
Bibliothekskatalog recherchiert werden und während unserer Öffnungszeiten abgeholt werden.
Die Möglichkeit Noe-book kostenlos zu nutzen, bestand nur bis Ende Mai 2020. Ab sofort kann man sich wieder als eingschriebener Leser der Stadtbibliothek bei Noe-Book registrieren lassen mit der Einzahlung einer Jahresgebühr von 10 Euro. Bis 30. Juni finden keine Bibliotheksveranstaltungen statt.
Wir freuen uns, Sie wieder in der Bibliothek begrüßen zu dürfen!
Ihr Bibliotheksteam